Deckbedingungen
Allgemeine Bestimmungen der EU-Besamungsstation Sosath
(D-KBP-036-EWG) – Stand Januar 2026
Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen erkennen alle Züchter die nachfolgenden Bestimmungen sowie die jeweils gültigen Deck- und Besamungsordnungen der zuständigen Zuchtverbände an.
1. Decksaison
Die Decksaison beginnt am 02. Februar 2026 und endet am 16. August 2026.
2. Grundsatz der Abrechnung
Ab der Decksaison 2026 gilt für alle Hengste ausschließlich das Decktaxensplitting.
Eine Sofortzahlung wird nicht mehr angeboten.
Das Decktaxensplitting besteht aus:
- einer Besamungstaxe (vor der ersten Besamung)
- einer Trächtigkeitstaxe (fällig 45 Tage nach der letzten Besamung)
Anrechnung bei Nichtträchtigkeit
Bleibt eine Stute 2026 güst (nicht tragend oder resorbiert), wird bei fristgerechter tierärztlicher Bescheinigung bis 01.11.2026 die Trächtigkeitstaxe für 2027 vollständig angerechnet.
Für den Einsatz von Tiefgefriersperma (TG) gelten gesonderte Regelungen (siehe Punkt 7).
3. Samenbestellung
Samenbestellungen sind per E-Mail, telefonisch oder über das Samenbestellformular vorzunehmen.
Anmeldungen bis 10 Uhr (Standard-Versand über Nacht) bzw. 7:15 Uhr (Tagesversand HippoExpress)
Erforderliche Angaben bei Erstbestellung
- gewünschter Hengst
- vollständige Anschrift des Züchters
- zuständiger Zuchtverband (inkl. Mitgliedsnummer)
- vollständige Versandanschrift
- Stutendaten (Name, Lebensnummer, Abstammung)
- Name und Anschrift des besamenden Tierarztes
Nachbestellungen sind unter Stuten- und Züchternamen möglich.
Deckscheine
Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter einzureichen (nicht beim Tierarzt).
4. Versand & Nachweise
Versand
- Deutschland: Übernacht-Versand an allen Tagen, außer von Sonntag auf Montag
- Ausland: Übernacht-Versand Montag–Donnerstag (in Ausnahmefällen bis Freitag)
- Hippo-Express: Tagesversand täglich möglich
Versandkosten werden dem Züchter gesondert in Rechnung gestellt.
Für Auslandssendungen fallen zusätzliche Kosten für TRACES-Bescheinigungen an.
Für Verzögerungen oder Schäden durch Versanddienstleister wird keine Haftung übernommen.
Abholung vor Ort ist täglich möglich.
Samenverwendungsnachweis
Für jede Lieferung ist der Samenverwendungsnachweis unverzüglich (per E-Mail oder Post) an die Deckstation zurückzusenden.
Der letzte Nachweis muss spätestens bis zum 1. September vorliegen.
5. Hofbesamung & Unterbringung
Hofbesamung ist möglich. Bedeckungen erfolgen ausschließlich nach Follikelkontrolle.
Ultraschall-, Follikel- und Trächtigkeitsuntersuchungen werden vom Tierarzt separat berechnet.
Tupferproben sind bei güsten Stuten (außer Maidenstuten) verpflichtend.
Der Gesundheitsdienst wird durch den Stationstierarzt Dr. Lagershausen durchgeführt.
Unterbringung
- Boxen und Weiden stehen zur Verfügung
- Kosten: 15,00 € pro Tag (Stuten mit oder ohne Fohlen)
- Die Unterbringung erfolgt auf Gefahr des Züchters
Nichtverfügbarkeit eines Hengstes
Bei Turniereinsatz, Krankheit oder anderen Gründen kann ein Hengst vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. In diesem Fall bieten wir:
- TG-Sperma (wenn vorhanden) oder
- nach Absprache einen anderen Stationshengst
Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der Decktaxe besteht nicht.
6. Decktaxe
Die jeweils gültigen Decktaxen sind auf der Website der Hengststation veröffentlicht.
Besamungstaxe
Die Besamungstaxe ist vor der ersten Besamung fällig, nicht rabattierbar und nicht verrechenbar.
Trächtigkeitstaxe
Die Trächtigkeitstaxe ist 45 Tage nach der letzten Besamung fällig.
Nichtträchtigkeit / Resorption
Eine tierärztliche Nichtträchtigkeitsbescheinigung ist unaufgefordert einzureichen.
Ohne Bescheinigung gilt die Stute als tragend und die Trächtigkeitstaxe wird nach 45 Tagen berechnet.
Bei Resorption bis 01.11. wird die Trächtigkeitstaxe im Folgejahr für dieselbe Stute gutgeschrieben, sofern eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt.
Ein Stutenwechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Rücksprache möglich.
Alle Preise verstehen sich netto.
Rabatte bei mehreren Stuten sind möglich – bitte sprechen Sie uns an.
7. Tiefgefriersperma (TG)
Allgemeines
Beim Erwerb von Tiefgefriersperma erhält der Züchter eine Besamungsdosis pro Bestellung.
Ein Anspruch auf Gutschrift oder Anrechnung bei Nichtträchtigkeit besteht nicht.
TG-Sperma ist ausschließlich für die konventionelle künstliche Besamung oder den Embryotransfer zugelassen.
Die Verwendung für ICSI oder andere fortgeschrittene Fortpflanzungsmethoden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und Abschluss eines gesonderten Nutzungsvertrages zulässig.
Abrechnung & Zahlung
Das TG-Sperma wird pro Dosis abgerechnet und ist bei Bestellung zu zahlen.
Decktaxensplitting findet bei TG-Sperma keine Anwendung (außer Ermitage Kalone).
Bei Nachbestellungen für dieselbe Stute wird ein Rabatt von 100 € auf die jeweilige TG-Besamungstaxe gewährt.
Versand & Container
Der Versand erfolgt über einen Kurierdienst.
Kosten für Versand und ggf. TRACES-Bescheinigungen sind nicht in der TG-Besamungstaxe enthalten.
Container stehen nach Absprache auf der Station zur Verfügung. Kosten fallen an für Hin- und Rücktransport sowie Stickstoff.
Bei verspäteter Rückgabe oder Verlust wird der Container vollständig berechnet.
Verwendung & Nachweise
TG-Sperma bleibt Eigentum der Hengsthaltung Sosath.
Nicht verwendetes Sperma ist vollständig zurückzusenden.
Die Weitergabe an Dritte, das Splitten von Portionen oder die Verwendung an nicht genehmigten Stuten ist untersagt.
Pro verkaufter Portion wird nur ein Deckschein ausgestellt.
Die dem Versand beigefügten Verwendungsnachweise sind unverzüglich nach der Besamung vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden.
Leere TG-Pailletten sind beizufügen.
Embryotransfer
Beim Embryotransfer ist das Deckgeld für jeden angewachsenen oder eingefrorenen Embryo fällig, unabhängig davon, ob dieser in der laufenden Saison eingesetzt wird.
Jeder angewachsene oder eingefrorene Embryo ist der Deckstation zu melden.
8. Junghengste
Der Deckeinsatz von Junghengsten vor vollständiger Ablegung der Leistungsprüfung erfolgt auf Risiko des Züchters.
Die Station bemüht sich um die entsprechenden Leistungsnachweise, kann diese jedoch nicht garantieren.
9. Rechtliches
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Oldenburg (Deutschland).
Eine Besichtigung der Stationshengste ist nach telefonischer Anmeldung möglich.