Deckbedingungen
Allgemeine Bestimmungen der EU-Besamungsstation Sosath
(D-KBP-036-EWG), aktualisiert im Januar 2025
Alle Züchter, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen sowie die Deck- und Besamungsbedingungen der jeweiligen Verbände an.
Bei 2025 güst gebliebenen Stuten (nicht tragend/resorbiert) wird bei Sofortzahlung das 2025 gezahlte Deckgeld / bei Decktaxensplitting die Trächtigkeitstaxe 2026 voll angerechnet, sofern bis zum 01.11.2025 eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt.
Allgemein
Die Decksaison beginnt am 19.02.2025 und endet am 15.08.2025.
Bestellung
Ihre Samenbestellung erbitten wir via E-Mail, telefonisch oder über unser Samenbestellformular bis 10.00 Uhr.
Aus der Samenerstbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
• Gewünschter Hengst
• Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
• Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
• Genaue Versandanschrift
• Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Abstammung)
• Name, Anschrift des besamenden Tierarztes
Nachbestellungen sind unter Stuten- und Züchternamen möglich.
Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen.
Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters und werden gesondert in Rechnung gestellt.
Innerhalb Deutschlands kann an jedem Tag, außer von Sonntag auf Montag, über Nacht verschickt werden. Preise sind auf der Station zu erfragen.
Der Auslandsversand über Nacht ist von Montag bis Donnerstag (in Ausnahmen auch bis Freitag) möglich. Der Tagesversand über Hippo-Express (BeNeLux-Länder) ist jeden Tag möglich, muss aber bis spätestens 7:15 Uhr angemeldet sein. Beim Versand ins Ausland oder von im Ausland stationierten Hengsten fallen zusätzliche Kosten für die TRACES-Bescheinigung an. Für jeden Samenversand muss der Samenverwendungsnachweis umgehend ausgefüllt und zurückgeschickt werden (auch per E-Mail möglich).
Der Stutenhalter verpflichtet sich, vor dem 15. September auch den letzten Samenverwendungsnachweis zurückzusenden.
Hofbesamung ist möglich. Bedeckungen werden nur nach Follikelkontrolle vorgenommen. Ultraschall-, Trächtigkeitsuntersuchungen und Follikelkontrollen werden vom Tierarzt gesondert berechnet. Der Gesundheitsdienst wird durch den Stationstierarzt Dr. Lagershausen durchgeführt. Tupferproben von güsten Stuten (außer Maidenstuten) sind erforderlich.
Für die Unterbringung der Stuten stehen Boxen und gute Weiden zur Verfügung. Der Tagessatz für Stuten (auch mit Fohlen) beträgt 15,00€. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Stuteneigentümers.
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt oder nach Absprache ein anderer Hengst der Station genutzt werden.
Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.
Über die erfolgte Besamung wird zum Saisonende ein Deckschein ausgestellt, der erst nach vollständiger Zahlung des Deckgeldes an den Züchter und den zuständigen Verband weitergegeben wird. Liegen uns bis zum 30.09. etwaige Daten (Lebensnummern, Verband etc.) nicht vor, kann kein Deckschein ausgestellt werden.
Decktaxe
Aktuell gültige Decktaxen sind auf unserer Homepage veröffentlicht.
Bei allen Hengsten wird ein Decktaxensplitting angeboten. Vor der ersten Besamung wird eine Besamungstaxe fällig, diese beträgt bei allen Hengsten 300€ (außer Donkey Boy mit 810€ und Ponys mit 200€). Diese Taxe ist nicht verrechen- oder rabattierbar. Die sogenannte „Trächtigkeitstaxe“ ist am 45. Tag der Trächtigkeit fällig. Bei Nichtträchtigkeit ist der Nachweis durch den Tierarzt vom Züchter unaufgefordert an die Hengststation zu erbringen, anderenfalls gilt die Stute als tragend. Die Höhe ist vom jeweiligen Hengst abhängig und auf der Website einsehbar. Wird keine Nichtträchtigkeitsbescheinigung eigenständig eingereicht, gehen wir davon aus, dass die Stute tragend ist und stellen die Trächtigkeitstaxe in Rechnung. Eine spätere Stornierung bei Nichtträchtigkeit ist nicht möglich. Sollte die Stute resorbieren, wird bei vorliegender Nichtträchtigkeitsbescheinigung die Trächtigkeitstaxe im Folgejahr für diese Stute gutgeschrieben.
Bei Sofortzahlung des gesamten Deckgelds (Summe aus Besamungstaxe und Trächtigkeitstaxe) werden 100€ Rabatt gewährt. Sollte die Stute am Ende der Saison nicht tragend sein und uns bis zum 01.11. eine Nichtträchtigkeitsbescheinigung vorliegt, wird das gezahlte Deckgeld im Folgejahr für diese Stute gutgeschrieben. Wird keine Nichtträchtigkeitsbescheinigung unaufgefordert vom Züchter vorgelegt, so wird von einer Trächtigkeit ausgegangen und es erfolgt keine Gutschrift!
Ein Stutenwechsel ist nur in Ausnahmesituationen möglich, rufen Sie uns diesbezüglich bitte an.
Alle veröffentlichten Besamungspauschalen, Trächtigkeitstaxen und Deckgelder verstehen sich als Nettopreise. Es können Rabatte bei mehreren Stuten gewährt werden, fragen Sie bitte bei uns nach.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne telefonisch an die Station.
Embryotransfer
Bitte beachten Sie, dass uns ein geplanter Embryotransfer mitgeteilt werden muss. Das Deckgeld ist für jeden gespülten Embryo zu entrichten. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen gewähren wir selbstverständlich einen Nachlass. Zudem benötigen wir die Daten der Empfängerstuten (Lebensnummer, Besitzer).
Tiefgefriersperma
TG-Sperma wird pro Stute abgerechnet und beinhaltet bis max. drei Besamungsdosen. Danach ist eine erneute Decktaxe fällig, ohne Anrechnung oder Anspruch auf ein Guthaben aufgrund einer Nichtträchtigkeit. Pro Rosse wird eine Besamungsdosis geliefert. Bevor das TG-Sperma verschickt wird, muss eine Nutzungsvereinbarung für das TG-Sperma an uns per E-Mail zurückgeschickt werden, da sonst der Versand nicht erfolgen kann.
Das TG-Sperma bleibt im Eigentum der Hengsthaltung Sosath. Im Falle der Nichtbenutzung muss der Samen zurückgeschickt werden. Das Sperma darf nicht an Dritte weitergegeben oder an nicht dafür vorgesehene Stuten verwendet werden.
Die gelieferten Container, die im Eigentum der Deckstation Sosath sind, müssen innerhalb von vier Kalendertagen an die Station zurückgeschickt werden. Andernfalls wird ab dem fünften Kalendertag eine Gebühr von 25,00€ pro Tag in Rechnung gestellt.
Bei Nichtrücksendung oder Verlust des Containers wird dieser in voller Höhe berechnet.
Wenn eigene Container der Züchter verwendet werden, übernimmt die Station Sosath keine Haftung.
Der Lieferung beigefügte Verwendungsnachweise, ausgefüllt und unterschrieben vom Tierarzt/Besamungswart, sowie die leeren Pailletten, sind umgehend nach der Besamung an uns zurückzuschicken.
Junghengste Prüfung
Aufgrund der Änderung der Leistungsprüfungsordnung weisen wir darauf hin, dass der Deckeinsatz unserer Junghengste vor vollständiger Ablegung der Leistungsprüfung auf Risiko des Züchters erfolgt. Selbstverständlich bemüht sich die Hengststation mit aller Kraft um die entsprechenden Leistungsnachweise der Hengste, kann diese aber natürlich nicht garantieren.
Verträge über die Samenbestellung unterliegen deutschem Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oldenburg, Deutschland.
Eine Besichtigung der Stationshengste ist nach telefonischer Anmeldung möglich