Deckbedingungen

Allgemeine Bestimmungen der EU-Besamungsstation Gerd Sosath
(D-KBPO 36-EWG), aktualisiert im Januar 2024

Alle Züchter, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen sowie die Deck- und Besamungsbedingungen der jeweiligen Verbände an.

Bei 2024 güst gebliebenen Stuten (nicht tragend/resorbiert) wird das 2024 gezahlte Deckgeld 2025 voll angerechnet, sofern bis zum 01.11.2024 eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt.

Allgemein

Die Decksaison beginnt am 01.02.2024 und endet am 15.08.2024.

Aktuell gültige Decktaxen sind in unserem Prospekt und auf unserer Homepage veröffentlicht. Es gibt bei allen Hengsten im Frischspermaeinsatz Sonderkonditionen bei Sofortzahlung. Züchter mit mehreren Stuten erhalten Rabatte. Genaue Konditionen erfragen Sie bitte auf unserer Station.

Bitte beachten Sie, dass uns ein geplanter Embryotransfer mitgeteilt werden muss. Das Deckgeld ist für jeden gespülten Embryo zu entrichten. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen gibt es einen Nachlass.

Ihre Samenbestellung erbitten wir via E-Mail, telefonisch oder per Fax bis 10.00 Uhr!

Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
• Gewünschter Hengst
• Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
• Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
• Genaue Versandanschrift
• Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Abstammung, Alter)
• Name, Anschrift des besamenden Tierarztes

zum Samenbestellformular

Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen!

Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters und werden gesondert in Rechnung gestellt.
Innerhalb Deutschlands kann an jedem Tag, außer von Sonntag auf Montag, über Nacht verschickt werden. Preise sind auf der Station zu erfragen.
Der Auslandsversand über Nacht ist von Montag bis Donnerstag (in Ausnahmen auch bis Freitag) möglich. Der Tagesversand über Hippo-Express (BeNeLux-Länder) ist jeden Tag möglich, muss aber bis spätestens 7:15 Uhr angemeldet sein. Beim Versand ins Ausland fallen zusätzliche Kosten für das amtstierärztliche Attest an.

Hofbesamung ist möglich. Bedeckungen werden nur nach Follikelkontrolle vorgenommen. Ultraschall-, Trächtigkeitsuntersuchungen und Follikelkontrollen werden vom Tierarzt gesondert berechnet. Der Gesundheitsdienst wird durch den Stationstierarzt Dr. Lagershausen durchgeführt. Tupferproben von güsten Stuten (außer Maidenstuten) sind erforderlich.

Für die Unterbringung der Stuten stehen Boxen und gute Weiden zur Verfügung. Der Tagessatz für Stuten (auch mit Fohlen) beträgt 15,00 Euro. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Stuteneigentümers.

Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt oder nach Absprache ein anderer Hengst der Station genutzt werden.
Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.

Über die erfolgte Besamung wird zum Saisonende ein Deckschein ausgestellt, der erst nach vollständiger Zahlung des Deckgeldes an den Züchter und den zuständigen Verband weitergegeben wird.

Tiefgefriersperma

TG-Sperma wird pro Stute abgerechnet und beinhaltet bis max. drei Besamungsdosen. Danach ist eine erneute Decktaxe fällig, ohne Anrechnung oder Anspruch auf ein Guthaben aufgrund einer Nichtträchtigkeit. Pro Rosse wird eine Besamungsdosis geliefert. Bevor das TG-Sperma verschickt wird, muss eine Nutzungsvereinbarung für das TG-Sperma an uns per Fax oder E-Mail zurückgeschickt werden, da sonst der Versand nicht erfolgen kann.

Das TG-Sperma bleibt im Eigentum der Hengsthaltung Gerd Sosath. Im Falle der Nichtbenutzung muss der Samen zurückgeschickt werden. Das Sperma darf nicht an Dritte weitergegeben oder an nicht dafür vorgesehene Stuten verwendet werden.

Die gelieferten Container, die im Eigentum der Deckstation Gerd Sosath sind, müssen innerhalb von vier Kalendertagen an die Station zurückgeschickt werden. Andernfalls wird ab dem fünten Kalendertag eine Gebühr von 25,00 Euro pro Tag in Rechnung gestellt.
Bei Nichtrücksendung oder Verlust des Containers, wird dieser in voller Höhe berechnet.

Wenn eigene Container der Züchter verwendet werden, übernimmt die Station Gerd Sosath keine Haftung.

Der Lieferung beigefügte Verwendungsnachweise, ausgefüllt und unterschrieben vom Tierarzt/Besamungswart, sowie die leeren Pailletten, sind umgehend nach der Besamung an uns zurückzuschicken.

Verträge über die Samenbestellung unterliegen deutschem Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oldenburg, Deutschland.

Eine Besichtigung der Stationshengste ist nach telefonischer Anmeldung möglich.

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